Rückbildung mit Baby (Kurs ab 5. Februar 2024)
Mo., 05. Feb.
|FLOW Wedemark
In diesem Kurs zeige ich dir vielfältige Übungen für deine Rückbildung nach der Schwangerschaft, die einfach in deinen Alltag zu integrieren sind. Bei gutem Wetter gehen wir ab der 3. Stunde raus in die Natur - Dein Kinderwagen wird dabei aktiv eingebunden.
Zeit & Ort
05. Feb. 2024, 09:00 – 10:00
FLOW Wedemark, Neue Wiesen 1, 30900 Wedemark, Germany
Über die Veranstaltung
Dein Beckenboden und deine gesamte Rumpfmuskulatur wurden durch die Schwangerschaft und die Geburt stark belastet. Ein sanftes und zielgerichtetes Training zur Rückbildung aller Strukturen in deinem Körper ist eine wichtige Aufgabe für die Wochen nach der Geburt.
Als zertifizierte Rückbildungstrainerin zeige dir in diesem Kurs vielfältige Übungen mit dem Schwerpunkt auf den Beckboden sowie die gesamte Rumpfmuskulatur. Außerdem gibt es jede Menge Tipps für eine leichte Alltagsintegration und beckenbodenschonende Bewegungen.
Bei gutem Wetter sind wir ab der 3. Kurseinheit draußen in der Natur und binden deinen Kinderwagen ganz aktiv in die Übungen mit ein.
Wir kommen auch in jede Stunde miteinander in den Austausch und besprechen die Dinge, die Euch gerade bewegen.
Wichtige Hinweise:
Der Kurs "Rückbildung mit Baby" ist kein Fitness-Kurs sondern eine sanfte Unterstützung für deinen Körper um wieder "in die eigene Mitte" zu finden und den Körper bei seiner Heilung zu unterstützen.
Dein Baby sollte für diesen Kurs mindestens 6 Wochen alt sein, also vor dem 25.12.2023 geboren sein. In einem Vorgespräch spreche ich gerne mit dir über eventuelle Diagnosen und Punkte, auf die wir bei den Übungen Rücksicht nehmen müssen.
Montags, 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (8 Termine)
(5.2/12.2./19.2./26.2./4.3./11.3./18.3./ 8.4.)
--> Kurs findet nicht statt am 25.3. und 1.4.
Kosten: 115 € pro Teilnehmer
Die Kosten für diesen Kurs werden nicht standardmäßig von der Krankenkasse übernommen. Du erhälst von mir im Anschluss des Kurses eine Rechnung und eine Kopie meines Zertifikats und kannst diese bei deiner Krankenkasse einreichen. In einigen Fällen werden die Kosten, zumindest teilweise, erstattet.